Begriff | Definition |
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) |
Als Persönliche Schutzausrüstung wird laut PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) eine Ausrüstung bezeichnet, die im Arbeitsleben gegen eine Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit schützt. Dazu zählen beispielsweise Atemschutzgeräte, Absturzsicherungen und Arbeitsschutzkleidung. Genauere Spezifizierungen dazu finden sich in zahlreichen DGVU-Regelwerken der Reihe 112. Nicht als PSA gelten unter anderem normale Arbeitskleidung und Uniformen, Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste sowie die persönlichen Schutzausrüstungen von Bundeswehr, Katastrophenschutz und Polizei.
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