Glossar

Wartung

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Begriff Definition
Wartung
Der Begriff Wartung umfasst laut DIN 31051 Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates einer Betrachtungseinheit. Wartungsmaßnahmen kommen während der Nutzung eines Objekts zur Anwendung. Sie werden anhand technischer Regeln oder Herstellervorschriften ausgeführt. Die Wartung gilt – wie die Instandsetzung und die Inspektion – als Teil der Instandhaltung. Mit Hilfe regelmäßiger Wartungen kann eine lange Lebensdauer und ein geringer Verschleiß der gewarteten Objekte bewirkt werden. Fachgerechte Wartung ist meist Grundlage für Gewährleistungen.